Blog - Artikel

Claudia Schmitz zur Jugendhilfsschöffin gewählt

Bereits in der letzten Wahlperiode (2014-2018) war Claudia Schmitz als Jugendhilfsschöffin am Amtsgericht Köln tätig. Nach dieser Einsatzzeit wurde sie nun für die nächsten vier Jahr für das Landesgericht Köln gewählt.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Ein Schöffe ist unabhängig, überparteilich und dem Richter in der Hauptverhandlung in vollem Umfang, mit gleichem Stimmrecht und voller Verantwortung gleichgestellt. 

Ein Schöffengericht besteht in der Regel aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen, bei dessen Abstimmung eine Mehrheit von zwei Dritteln bedarf.

Schöffen sind darüber hinaus zur Verschwiegenheit über den Ablauf und auch die Abstimmung verpflichtet. Vor dem ersten Einsatz wird jeder Schöffe vereidigt. Dabei wird die rechte Hand gehoben und folgende Worte gesprochen:

„Ich schwöre, die Pflichten eines ehrenamtlichen Richters/ einer ehrenamtlichen Richterin getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des jeweiligen Bundeslandes und getreu dem Gesetz zu erfüllen, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, (so wahr mir Gott helfe).“

Das Jugendschöffengericht ist für Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende zuständig, bei denen mit einer Verhängung einer Jugendstrafe gerechnet wir.

Als Jugendhilfsschöffin werde ich bei Verhandlungen einberufen, wenn der Jugendhauptschöffe verhindert ist. Ich habe mich freiwillig auf die Schöffenliste setzen lassen, da ich durch meine Arbeit mit jungen Erwachsenen in Jugendstrafsachen einen wertvollen Beitrag leisten kann.

 

 

Abonnieren Sie unseren E-Mail Newsletter

Wir informieren regelmäßig per E-Mail Newsletter über das Thema Ausbildung, Tipps und Tricks im Umgang mit Azubis sowie neue Angebote. Bei Interesse, tragen Sie sich einfach mit Ihrer E-Mail Adresse ein.

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner