Wir berichten über die Empfehlungen der DIHK für mobiles Arbeiten für Auszubildende.
Im DIHK Bildungssausschuss – zu deren Mitgliedern ich auch gehöre – hat auf Bitten der Ausbildungsbetriebe ein Impulspapier für das mobile Arbeiten in der Berufsausbildung herausgebracht und stellt es als Empfehlung für regionale IHKs als auch für Ausbildungsbetriebe zur Verfügung.
Die Herausforderung für das mobile Arbeiten für Azubis stellt sich neben der Umsetzung auch in der Auslegung des Berufsbildungsgesetzes, dass andere Lernorte als Berufsschule und Betrieb zunächst nicht vorsieht. Zu Beginn der Pandemie führte das dazu, dass einige regionale IHKs im Sinne der Fürsorgepflicht der Betriebe für Auszubildende die Möglichkeit Auszubildende zeit- oder tageweise ins Home-Office bzw. ins mobile Arbeiten zu versetzen, regelrecht ausschloss. Die Realität in den Betrieben sah und sieht anders aus, so dass viele Betriebe nach einem generellen Umgang mit dem Thema Home-Office bzw. mobiles Arbeiten forderten und bereits eigene Konzepte auf den Weg brachten.
Zitat aus dem Vorwort zum Impulspapier Mobiles Arbeiten:
„Grundsätzlich sollen Ausbildungsinhalte unter Anwesenheit des Ausbilders im Betrieb vermittelt werden. Während der Corona-Pandemie haben Betriebe und Auszubildende jedoch zum Teil große Ausbildungsabschnitte notgedrungen auch im Homeoffice oder mobil absolviert. Die Erfahrungen sind nach ersten Einschätzungen positiv: Mobiles Lernen in der Ausbildung hat sich als pädagogisches, methodisches und didaktisches Element bewährt und die Auszubildenden konnten erfolgreich ausgebildet werden. Unternehmen haben daher den Wunsch geäußert, diese neue Form der Ausbildung auch künftig als ergänzenden und optionalen Baustein in eine Berufsausbildung zu integrieren. Die IHK-Organisation zeigt im Folgenden Wege, Leitlinien und Empfehlungen auf, wie mobiles Ausbilden auch nach der Pandemie möglich sein kann. Dieses Papier ist eine Empfehlung auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes. Sie ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung im konkreten Anwendungsfall, bei der ggf. u. a. zusätzlich auch arbeitsschutz- und datenschutzrechtliche Regelungen sowie besondere betriebliche Belange zu berücksichtigen sind.“
Um das gesamte Papier auf den Punkt zu bringen, ist mobiles Arbeiten in der Berufsausbildung als freiwillige Ergänzung erlaubt, wenn die Qualität eingehalten werden kann. Dabei kann der Betrieb selbstständig entscheiden, ob er andere Lernorte ermöglicht sowie dies auch nur für bestimmte Berufsgruppen erlaubt.
Weitere Infos sind im Impulspapier zu finden:
Im vergangenen Jahr haben wir zum Thema Home-Office bzw. mobiles Arbeiten verschiedene Beiträge publiziert, die interessant sein könnten:
Azubis und Home-Office – Geht das überhaupt?
Corona-Krise | Azubis ins Home-Office?!
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